Schulordnung

Der Musikschule Empfingen

 

Die Musischule Empfingen ist eine Einrichtung der Gemeinde Empfingen.

Ihre Aufgaben sind:

  1. musikalische Frühförderung
  2. Instrumentalunterricht für das Laien-, Orchester- und Liebhabermusizieren, Begabtenauslese und Begabtenförderung
1. Unterrichtsangebot

1.1 Musikkäfer Gruppe I und II (ab 12 Monate)

1.2 rhythmisch-musische Erziehung

1.3 musikalische Grundausbildung, wahlweise an Stab- oder Saitenspielen

1.4 Instrumentalunterricht in

  • Akkordeon
  • E-Orgel
  • Flügelhorn
  • Gitarre (Konzert und Rhythmik)
  • Holzblasinstrumente
  • Keyboard
  • Klavier
  • Melodica
  • Mundharmonika (chromatisch)
  • Querflöte
  • Saxophon
  • Schlagzeug
  • Sopran- und Altblockflöte
  • Trompete
  • Violine
  • Mundharmonika
2. Anmeldung und Abmeldung

2.1 Die Anmeldung des Schülers zum Unterricht erfolgt schriftlich.

2.2 Die Kündigung des Unterrichts muss schriftlich erfolgen. Die Kündigung kann nur bis zum 1.1., 1.5. oder 1.9. eines Jahres ausgesprochen werden.

2.3 Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen; nur in Härtefällen (schwere längere Krankheit, plötzlicher Umzug) kann mit den Lehrern eine Sonderregelung getroffen werden.

2.4 Entliehene Gegenstände müssen zurückgegeben werden.

3. Gebühren

3.1 Die Unterrichtsgebühren richten sich nach der, jeweils für das Unterrichtsjahr gültigen, Gebührenordnung der Musikschule Empfingen.

3.2 Das Unterrichtsentgelt wird in einem Jahresbetrag angesetzt und auf 12 Kalendermonate gleichmäßig umgelegt. Das Unterrichtsentgelt ist deshalb auch während der Ferien zu bezahlen. Die Ferien sind identisch mit denen der Grund- und Hauptschule mit Werkrealschule Empfingen.

3.3 Bei Krankheit des Kindes muss weiter bezahlt werden; Sonderregelungen können nur mit den jeweiligen Lehrern getroffen werden.

3.4 Bei Unterrichtsausfall durch Verhinderung der Lehrkraft wird der Unterricht nachgeholt oder er muss nicht bezahlt werden; jedoch können wegen Fortbildungsmaßnahmen oder Krankheit der Lehrkraft bis zu zwei Unterrichtsstunden pro Unterrichtsjahr ersatzlos ausfallen.

3.5 Die Bezahlung erfolgt zum 1. des Monats per Dauerauftag oder Bankeinzug.

4. Krankheiten

4.1 Die Kinder sind bei Krankheit u.a. telefonisch zu entschuldigen.

4.2 Bei ansteckenden Krankheiten (z.B. starke Erkältung) bitte die Kinder nicht zum Unterricht schicken.

 

Empfingen, den 1. Januar  2019

 

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